28.06.17 - Hufe sind keine tote Materie, Hufe wachsen vom Kronrand her laufend etwas nach. Ob das Hufwachstum nun gross oder klein ist, ohne regelmässige Pflege geht es nicht.
In der Schweiz können wir uns glücklich schätzen, auf gut ausgebildete Hufspezialisten für alle Varianten zählen zu können. Nicht nur im Sommer stehen wir vor der Wahl, mit welchen Schuhen an den Füssen wir aus dem Haus gehen. Tragen wir heute Wanderschuhe, elegante Halbschuhe, komfortable Turnschuhe oder wagen wir es gar barfuss? Pferde können diese Entscheidung nicht selber treffen und schon gar nicht innert kürzester Zeit. Hier haben die Pferdebesitzer die Entscheidung zu treffen, wie ihre Vierbeiner aus dem Stall zu gehen haben. Entscheidungsgrundlagen hierfür sind: der Verwendungszweck, die Haltungsbedingungen, rassenbedingte Voraussetzungen, bestehende orthopädische Abweichungen, krankhafte Veränderungen und nicht zuletzt ideologische Grundsätze.
Von Natur aus ist der Pferdehuf für die Belastung und den Gebrauch bestimmt. Für die unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten sowie die Anforderungen braucht der nackte Huf je nach Wahl der bevorzugten Pferdesportdisziplin einen permanenten oder kurzzeitigen Schutz vor starkem Abrieb, er verlangt Unterstützung durch mehr Halt und Grip oder eine therapeutische Anpassung. Dem Pferdebesitzer stehen unterschiedliche Fachpersonen zur Seite, welche über die bestehenden Möglichkeiten kompetent informieren. Als Arbeitgeberverband für die Hufschmiede setzt sich der AM Suisse unter dem Namen Farriertec Suisse für die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen der Hufschmiede ein. Ein Hauptanliegen der Hufschmiede ist das Wohlergehen der Pferde und ein auf die Verwendung abgestimmtes Schuhwerk. Dazu wird alles Mögliche unternommen, denn jedes Pferd bedarf einer individuellen Beurteilung durch die Fachperson.
Der Hufschmied, der Hufpfleger der ersten Stunde
Von Geburt an gehört bei den Equiden die Pflege der Hufe in das Aufgabengebiet des Hufschmieds. Bereits in ihren ersten Lebensmonaten werden durch die Haltungsbedingungen und allfällige Korrekturen wichtige Grundvoraussetzungen für die zukünftige Stellung der Gliedmassen sowie die Form der Hufe geschaffen. Korrekturen erfolgen normalerweise durch entsprechendes Raspeln der Hufe. In seltenen Fällen kann durch das Anbringen von geklebten oder genagelten Hilfsprodukten reagiert werden. Kommen die Pferde in die Ausbildung, werden die Hufe verstärkt beansprucht. Diese neue und ungewohnte Belastung wirkt sich oft negativ auf den Huf respektive die Hornsubstanz aus.
Um den Pferdehuf vor dem nicht zu vermeidenden vermehrten Abrieb schützen zu können, wurde der Hufbeschlag schon im Altertum angewendet. Was zuerst mit primitiven Mitteln erfolgte, wird heute mit modernsten Materialien ausgeführt. An der Grundtechnik hat sich allerdings nichts geändert. Das Hufeisen – aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff – wird mit speziellen Hufnägeln in die Verbindungsschicht der Hornkapsel befestigt. Diese Verbindungsart löst sich im Falle eines Fehltrittes und führt lediglich zu einem Verlust des Schutzes, nicht aber zu Schäden am Pferdebein. Ein Hufschutz kann auch aufgeklebt werden und zeitweise bei Hornwanddefekten zum Einsatz kommen.
Doch ob genagelt oder geklebt wird: Grundvoraussetzungen für das Anbringen eines Hufschutzes ist in jedem Fall eine korrekte Hufbearbeitung mittels Ausschneiden. Hufe sind schliesslich keine tote Materie und wachsen monatlich um die 8 mm. Das Ausschneiden der Hufe ist für den Hufschmied somit jederzeit die Basis für das Anbringen eines Hufschutzes. In seiner vierjährigen Grundausbildung bei einem fahrenden oder stationären Hufschmied lernen Auszubildende die Unterschiede des Ausschneidens kennen – durch viel Anwendung in der Praxis; dient es nun der Korrektur oder dem Hufbeschlag.
Als Pferdebesitzer steht man letztlich vor der Entscheidung, wem die Betreuung der Hufe anvertraut werden soll. Solange er mit den erbrachten Leistungen zufrieden ist, besteht in den wenigsten Fällen das Interesse, die Fähigkeiten der beauftragten Fachperson und dessen Ausbildung in Frage zu stellen. Zeigt das Pferd aber plötzlich Gangprobleme, ist man als Besitzer über mögliche Korrekturen und gemachte Aussagen erstaunt oder kommen grundsätzlich Zweifel an der an seinem Pferd arbeitenden Person auf, sollte man sich über die Qualifikationen der Person besser informieren. Welche Aus- und Weiterbildungen hat sie abgeschlossen, welche Erfahrungen bringt sie mit?
Selten führen erbrachte Leistungen zu Schadensmeldungen an den zu-ständigen Kantonstierarzt. Und noch seltener haben verursachte Schäden an den Hufen Konsequenzen für den Leistungserbringer. Die Hufe der Equiden reagieren erst nach einer gewissen Zeit auf schlecht ausgeführte Barhufpflege und folglich ist es schwierig, jemanden direkt dafür verantwortlich zu machen. Im Falle einer direkten oder indirekten Vernagelung durch den Hufschmied (Barhufpfleger dürfen keinen Hufschutz mit Nägeln anbringen) sind Lahmheiten oft viel schneller sichtbar und nachvollziehbar. Hier begibt sich der Hufschmied täglich und bei jedem Nagel, den er einschlägt, in Gefahr, dass er bei Wanddefekten oder schlechter Hornqualität eine Verletzung verursachen kann. Schlechte Licht-, Platz- oder Witterungsverhältnisse können die Arbeit zusätzlich erschweren.
Die Gesunderhaltung der Pferdehufe ist die tägliche Motivation für den Hufschmied respektive Hufpfleger. Dabei stützen sie sich auf die an die Pferde gestellten Anforderungen ab, den Verwendungszweck und auf dessen anatomischen Voraussetzungen. Hufschmiede stehen den Besitzerinnen und Besitzern kompetent zur Seite und kümmern sich gerne um ihr Pferd, mit o-der ohne permanentem Hufschutz. Auch ohne Beschlag ist eine regelmässige Hufpflege zur Stellungskorrektur und Gesunderhaltung der Hufe nötig. «Ohne Huf, kein Pferd» ist ein landesweit bekannter Ausspruch, der besonders auch in den heissen und trockenen Sommermonaten seine Berechtigung hat.
Hufpflege ist bewilligungspflichtig
Die Tierschutzverordnung (TSchV) anerkennt die Berufsausbildung zur Ausübung der gewerbsmässigen Hufpflege an Equiden in Artikel 192. Jegliche andere Fachpersonen benötigen in der Schweiz eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung, eine FBA. Diese FBA ist mit derjenigen für die gewerbsmässige Pferdehaltung zu vergleichen. Diese Gesetzgebung steht in der TSchV bereits seit 2014 und ist nun, nach einer Übergangsfrist per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt worden. Barhufpfleger, Huforthopäden oder Huftechniker, die sich im Ausland ausgebildet haben, müssen bei ihrem Kantonstierarzt eine Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit einholen. In der Schweiz bestehen zwei Ausbildungsinstitutionen und Lehrgänge, um sich als Hufpfleger FBA auszubilden.
Weitere Infos:
BLV Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärdienst
www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/aus--und-weiterbildung.html
Lernplattform e-hoof:
www.e-hoof.com
Schweizerischer Hufpflegeverband:
www.hufpflege-verband.ch